
S.T Steinbeläge GmbH
RECHTLICHES
Zuletzt aktualisiert am: 21.08.2023
HAFTUNG
Bei Bohr- und Fräsarbeiten übernehmen wir keine Haftung für:
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Schwächung von Bauteilen und statischen Systemen
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Beschädigung von Leitungen aller Art durch Kernbohrungen und Betonfräsungen sowie allfällige Folgeschäden
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Allfällige Schäden infolge Feuchtigkeit, Kühl- oder Spritzwasser an angrenzenden Bauteilen
ABKLÄRUNGEN
Diese Leistungen sind durch die Bauherrschaft oder den Auftraggeber vor Arbeitsausführung zu erbringen:
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Bei Eingriffen in Teile der Tragkonstruktion ist die Tragfähigkeit durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter zu ermitteln und dem Unternehmer mitzuteilen
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Fremdbauteile im Bohr- und Schnittbereich (z.B. Leitungen, Radiatoren, Beleuchtungskörper etc.) sind zu demontieren
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Die Lage von Leitungen, Kabeln und dergleichen (Elektro-, Wasser-,Druckluft-, Gas- oder Heizungsleitungen in Wänden und Decken) ist durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter zu ermitteln und dem Unternehmer mitzuteilen
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Allfällig vorhandene Leitungen im Bohr- und Schnittbereich sind ausser Betrieb zu setzen
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Bohrpunkte und Schnittlinien sind bauseits anzuzeichnen oder nach Absprache in vermassten Plänen durch die Bauleitung festzulegen